Videoüberwachung
Gebäude- und Objektüberwachung durch Videokameras.
Die Videoüberwachung hat bereits Einzug in den unterschiedlichsten Bereichen gehalten, z.B. in der Industrie, im Einzelhandel, bei Banken, im Großhandel, bei Speditionen, bei Behörden oder auch im Privatbereich.
Für die Objekt- und Gebäudeüberwachung kann der Einsatz von Video-Überwachungsanlagen zur Beseitigung bzw. Reduzierung von Problemen beitragen.
Die KÜHN-Experten beraten Sie gerne zum Thema Videoüberwachung!
Vorteile der Videoüberwachung:
- schreckt ab
- verschafft Überblick
- entlastet Personal
- dient der Beweissicherung
Fakten zur Videoüberwachung:

Zu dem wohl bekanntesten Einsatzgebiet zählt die Überwachung von Geschäfts- und Büroräumen.
Moderne Kamerasysteme gewähren die nahezu lückenlose Übersicht innerhalb der Räumlichkeiten. Aber auch in anderen Bereichen ist eine Videoüberwachung durchaus sinnvoll.
Zum Beispiel lassen sich große und unübersichtliche Betriebsgelände somit effektiv für die lückenlose Objektüberwachung aufrüsten.
Selbst bei der Koordination von Arbeitsabläufen (z. B. im Fuhrparkwesen) stellt die Videoüberwachung eine sinnvolle Hilfe dar.
In öffentlichen Einrichtungen, Tankstellen, Parkhäusern, Kinos und überall dort, wo ein hohes Aufkommen an Publikumsverkehr herrscht, nimmt die Videoüberwachung einen immer höheren Stellenwert ein.

Professionelle Ansprüche verlangen ein professionelles System. Außenkameras müssen vor allem den ständig wechselnden Witterungseinflüssen gerecht werden. Auch bei Gegenlicht, ob von der Sonne oder blendenden Lichtern, muss eine einwandfreie Bilddarstellung gewährleistet sein. Hohe Qualität und ausgereifte Technik sind hier ein Muss.
Videoüberwachung und Gefahrenwarnanlagen
Die Videoüberwachung ist nicht nur eine Stand-alone Lösung. Sie ist auch eine sinnvolle Erweiterung für Ihre bestehende oder zu planende Gefahrenmelde-, bzw. Alarmanlage.
Eine Aufschaltung auf unsere Wachzentrale ermöglicht Ihnen die Videoüberwachung rund um die Uhr, selbst wenn Sie nicht vor Ort sind.
Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung
Selten gibt es so viele Bedenken wie beim Thema Videoüberwachung – die Rechtsgrundlagen und Zulässigkeiten unterliegen ständigen Anpassungen. Wir in Dresden informieren Sie gerne.
Fazit: Die Videoüberwachung dient
dem Gebäudeschutz in Innenbereichen
dem Objektschutz in Außenbereichen
der Prozessoptimierung bei Arbeitsabläufen
der Sicherheit vor Einbruch und Vandalismus
der Sicherheit der Mitarbeiter und des Publikumsverkehrs
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